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EN-konforme elektronische Rechnungsstellung

Gewährleisten Sie eine EN-konforme elektronische Rechnungsstellung, einschließlich der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung und der EN 16931, sowie nationaler Vorschriften, Peppol, DSGVO/GDPR und mehr.

Einhaltung von Rechtsvorschriften

Mehr als EN-konforme elektronische Rechnungsstellung

Auch wenn die gesetzeskonforme elektronische Rechnungsstellung für alle Länder relevant ist, gibt es immer wieder Unterschiede in den nationalen Vorschriften. Für Lieferanten bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass sie die Vorschriften in den Ländern, in die sie verkaufen, einhalten, während für Käufer die Vorschriften ihres eigenen Landes gelten.

Go compliant

Einhaltung von Prozessen

Erfüllung von Partner- und internen Anforderungen

Wir können zwar eine kundenspezifische B2B-Integration anbieten, empfehlen aber eher die Verwendung elektronischer Nachrichtenstandards und -formate sowie die Interoperabilität offener Netzewerke. Mit einer Kombination dieser Elemente finden unsere Experten bestimmt eine Lösung, die Ihren spezifischen Anforderungen entspricht.

Sprung zur Interoperabilität

E-Invoicing-Verordnungen erfüllt

Wir sorgen dafür, dass Sie alle Vorschriften einhalten

Um konforme elektronische Rechnungen auszutauschen, benötigen Sie sowohl einen Netzbetreiber als auch einen Sende- und Empfangsdienst, der konforme Formate unterstützt, zu Ihrem Prozess passt und für Transparenz sorgt.

Betreiber und Dienstleister in einem, dazu noch mit jahrzehntelanger Erfahrung, das gibt Ihnen Sicherheit.

Profitieren Sie von EN-konformer elektronischer Rechnungsstellung

Weniger Papier, weniger PDFs, weniger manuelle Arbeit

Strukturierte Daten sorgen für Effizienz, Datenanreicherung, 3-Wege-Abgleich und Automatisierung.

Klarheit zwischen den Vertragsparteien

Wenn der Inhalt der Rechnung für den Käufer, den Verkäufer und die Behörden klar ist, gibt es auch weniger Fehler, die im Nachhinein behoben werden müssen.

Strukturierte Archivierung aller Vorgänge

Compliance schafft ein strukturiertes System für die kontinuierliche Archivierung aller gesendeten und empfangenen Daten.

EN-konforme elektronische Rechnungsstellung

EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung

Die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung (EN 2014/55 / EU) verpflichtet alle Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, vom öffentlichen bis zum privaten Sektor, und Unternehmen fast aller Größen, die EU-Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung beim Versand und Empfang von Rechnungen zu berücksichtigen.

Anstoß zur elektronischen Rechnungsstellung

Die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung schreibt nicht nur vor, die EN-konforme elektronische Rechnungsstellung zu unterstützen. Sie fördert auch die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung und trägt dazu bei, die Vielschichtigkeit und Rechtsunsicherheit bei der Verwendung elektronischer Rechnungen in der EU zu verringern.

EU-Vorschriften für die Rechnungsstellung

Ergänzend zur Richtlinie definiert die europäische Norm zur elektronischen Rechnungsstellung, EN16931 von 2017, das semantische Datenmodell für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung. Die Verordnung richtet sich an öffentliche und private Unternehmen als Rechnungsversender und -empfänger, hat aber auch Auswirkungen auf die Wirtschaft im Allgemeinen.

EN-konforme elektronische Rechnungsstellung

Um rechtmäßig zu sein, müssen Rechnungen in der EU nun die in der Norm für die elektronische Rechnungsstellung festgelegten Pflichtangaben enthalten. Jeder Mitgliedstaat hatte jedoch die Möglichkeit, die Verordnung so umzusetzen, dass sie den nationalen Rechtsvorschriften entspricht national legislation.

Übereinstimmung mit dem Rechnungsinhalt

Wir empfehlen, sich an die neuesten Formate zu halten. Sie orientieren sich an demselben semantischen Datenmodell, das auch von anderen, sowohl national als auch international, verwendet wird.

Nahtloser Daten-Flow

Strukturierte Daten im Standardformat ermöglichen es Ihnen, Rechnungen auf breiter Basis mit mehr Klarheit und weniger Fehlern zu versenden und zu empfangen, und Ihre Möglichkeiten zur Rechnungsautomatisierung verbessern sich. All dies führt zu Kosteneinsparungen und gewährleistet eine hohe Rentabilität Ihrer Investition – vor allem aber gibt Ihnen Sicherheit.

 

Was hat Peppol mit EN16931 zu tun?

Peppol als solches ist nicht Teil der Norm EN16931. Es ist jedoch eine mögliche interoperable Infrastruktur für die Einhaltung der Verordnung. Das Peppol BIS 3 Format ist EN-konform mit den UBL-Rechnungen.

Nationale Abweichungen

Peppol bietet eine strukturierte Möglichkeit, verschiedene Länderregeln in einer Infrastruktur zu verwalten. Es gibt nationale Unterschiede, wie Peppol für die EN-konforme elektronische Rechnungsstellung verwendet wird. Dänemark, Österreich, Kroatien Finland verwenden Peppol parallel zu ihren nationalen Schemata. Sweden, Norway, Polen, die Niederlande, Zypern und Deutschland hingegen nutzen Peppol als Hauptinfrastruktur.

EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung

Die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung (EN 2014/55 / EU) verpflichtet alle Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, vom öffentlichen bis zum privaten Sektor, und Unternehmen fast aller Größen, die EU-Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung beim Versand und Empfang von Rechnungen zu berücksichtigen.

Anstoß zur elektronischen Rechnungsstellung

Die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung schreibt nicht nur vor, die EN-konforme elektronische Rechnungsstellung zu unterstützen. Sie fördert auch die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung und trägt dazu bei, die Vielschichtigkeit und Rechtsunsicherheit bei der Verwendung elektronischer Rechnungen in der EU zu verringern.

EU-Vorschriften für die Rechnungsstellung

Ergänzend zur Richtlinie definiert die europäische Norm zur elektronischen Rechnungsstellung, EN16931 von 2017, das semantische Datenmodell für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung. Die Verordnung richtet sich an öffentliche und private Unternehmen als Rechnungsversender und -empfänger, hat aber auch Auswirkungen auf die Wirtschaft im Allgemeinen.

EN-konforme elektronische Rechnungsstellung

Um rechtmäßig zu sein, müssen Rechnungen in der EU nun die in der Norm für die elektronische Rechnungsstellung festgelegten Pflichtangaben enthalten. Jeder Mitgliedstaat hatte jedoch die Möglichkeit, die Verordnung so umzusetzen, dass sie den nationalen Rechtsvorschriften entspricht national legislation.

Übereinstimmung mit dem Rechnungsinhalt

Wir empfehlen, sich an die neuesten Formate zu halten. Sie orientieren sich an demselben semantischen Datenmodell, das auch von anderen, sowohl national als auch international, verwendet wird.

Nahtloser Daten-Flow

Strukturierte Daten im Standardformat ermöglichen es Ihnen, Rechnungen auf breiter Basis mit mehr Klarheit und weniger Fehlern zu versenden und zu empfangen, und Ihre Möglichkeiten zur Rechnungsautomatisierung verbessern sich. All dies führt zu Kosteneinsparungen und gewährleistet eine hohe Rentabilität Ihrer Investition – vor allem aber gibt Ihnen Sicherheit.

 

Was hat Peppol mit EN16931 zu tun?

Peppol als solches ist nicht Teil der Norm EN16931. Es ist jedoch eine mögliche interoperable Infrastruktur für die Einhaltung der Verordnung. Das Peppol BIS 3 Format ist EN-konform mit den UBL-Rechnungen.

Nationale Abweichungen

Peppol bietet eine strukturierte Möglichkeit, verschiedene Länderregeln in einer Infrastruktur zu verwalten. Es gibt nationale Unterschiede, wie Peppol für die EN-konforme elektronische Rechnungsstellung verwendet wird. Dänemark, Österreich, Kroatien Finland verwenden Peppol parallel zu ihren nationalen Schemata. Sweden, Norway, Polen, die Niederlande, Zypern und Deutschland hingegen nutzen Peppol als Hauptinfrastruktur.

Hört sich kompliziert an?

Machen Sie sich keine Sorgen. Ein vorschriftsmäßiger Dienst für den Versand und den Empfang elektronischer Rechnungen übernimmt alles für Sie!

E-Invoicing-Vorschriften in den nordischen Ländern

Wie die EN-konforme elektronische Rechnungsstellung erfüllt wird, ist von Land zu Land unterschiedlich. Allgemein vorgeschriebene, strukturierte Datenelemente in allen Formaten ermöglichen jedoch die nahtlose Umwandlung von konformen Rechnungen zwischen den Formaten. So werden beispielsweise Rechnungsnummer und -datum von der Norm für die Mehrwertsteuerberichterstattung benötigt.

Elektronische Rechnungsstellung in Finnland

Unternehmen in Finnland haben das Recht, Rechnungen auf Anfrage in einem konformen elektronischen Format zu erhalten und die elektronische Rechnungsstellung ist bei den Behörden vorgeschrieben. Die nationalen Formate sind TEappsXML 3.0 und Finvoice 3.0.

Download factsheet

Elektronische Rechnungsstellung in Schweden

Das nationale Format für elektronische Rechnungen, Svefaktura, wird voraussichtlich bald auslaufen. Es wird durch Peppol Billing BIS 3 ersetzt, sowohl bei öffentlichen Behörden als auch bei privaten Unternehmen.

Discover Peppol

Elektronische Rechnungsstellung in Norwegen

Das nationale E-Invoice-Format EHF 3.0 entspricht bereits dem Peppol Billing BIS 3 und der Trend geht stark in Richtung einer umfassenden Übernahme von Peppol.

Entdecken Sie den Peppol

Die nationalen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung unterscheiden sich in Bezug auf den Inhalt (welche Rechnungselemente sind obligatorisch), die Integrität und Authentizität (z. B. digitale Signatur, EDI und Geschäftskontrolle) und vor allem die Einhaltung der Archivierungsvorschriften (wie lange ist zu archivieren, wie wird die Authentizität sichergestellt, wer hat Zugang usw.). Diese nationalen Anforderungen müssen von Ihrem Dienstleister in dem Land erfüllt werden, in das Sie verkaufen oder in dem Sie einkaufen.

OpusCapita Business Network verfügt über eine speziell entwickelte Technologie und ein Team mit jahrzehntelanger Erfahrung, um die Einhaltung der Vorschriften sowohl national als auch international, insbesondere in Nordeuropa, zu gewährleisten.

Bezogen auf die konforme elektronische Rechnungsstellung